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Entschädigung während Bauttrocknung nach Wasserschaden ?



 
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Nirtak
Kannenträger


Anmeldungsdatum: 26.05.2011
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.05.2011 10:00    Titel: Entschädigung während Bauttrocknung nach Wasserschaden ? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ca. 4 Wochen nach unserem Einzug in unsere Eigentums-Neubau-Wohnung tropfte bei den Nachbarn unter uns das Wasser von der Decke.

Danach ging der Sanitärmensch bei uns auf die Suche, klopfte 2 Löcher in Badwand und Boden und fand dann die Leckage.
Bei der Warmwasserleitung war ein Verbindungsstück undicht - entweder wegen schlampiger Montage oder Materialfehler - was auch unerheblich ist, denn die Kosten übernimmt die Versicherung.

Hier ist nun über einen Zeitraum von mind. 6-8 Wochen Wasser ausgetreten, dass ich im Estrich und der Fußbodendämmung verteilt hat und erst als diese voll war nach unten getropft ist.

Die Bautrocknungsfirma Matter hat diese Woche Messungen bei uns vorgenommen und erheblich erhöhte Werte im Bereich Bad, angrenzender Flur und angrenzendes Schlafzimmer festgestellt.

Nun werden im Flur und Bad noch weitere Löcher (in den Fliesen) gemacht, damit sie mit ihren Maschinen in und unter den Estrich kommen, im Schlafzimmer machen sie dies, um den Parkett nicht zu beschädigen über Schlitzdüsen-Verfahren.

Da auch die Gipsdielenwand zum Schlafzimmer Feuchtigkeit gezogen hat - ebenso wie die Metallständerwand zum Flur, wird hier der Putz von den Wänden geschlagen und diese mit Infrarot bestrahlt.

2-3 Bautrocknungsmaschinen werden mindestens 14-20 Tage laufen und diese Wände und Boden trocknen müssen (1 im Schlafzimmer, 1 im Bad und 1 im Flur).

Dass die Sanitärfirma bzw. deren Versicherung für die Bautrocknung und Sanierung zahlt, steht nicht zur Debatte - dies ist geklärt ...

Worum es uns nun geht ist die Tatsache, dass in unsere Wohnung diese Bautrocknungsmaschinen stehen werden, die nicht unerheblich laut sind - eine davon sogar im Schlafzimmer, das Bad nur noch umständlich zu benutzen ist, und wir den Ärger und Dreck in der ganzen Wohnung haben ...

Hier ist nun die Frage - haben wir einen Anspruch auf Entschädigung für die erheblich geminderte Wohn- und Lebensqualität oder gar Anspruch auf ein Hotel während dieser Zeit - und wenn ja in welcher Höhe?

Müssen wir uns diese Entschädigung bzw. den Anspruch VORHER schriftlich bestätigen lassen, um nachher nicht auf evtl. Hotelkosten sitzenzubleiben oder falls wir in der Wohnung bleiben, ohne Entschädigung leer auszugehen ?


Vielen Dank für Eure Hilfe !


Liebe Grüße
Katrin
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Peter
Meister


Anmeldungsdatum: 25.12.2007
Beiträge: 699
Wohnort: Mecklenburg-Vorpommern

BeitragVerfasst am: 26.05.2011 19:47    Titel: Re: Entschädigung während Bauttrocknung nach Wasserschaden ? Antworten mit Zitat

Hallo Nirtak,

grundsätzlich hätten Sie einen Anspruch auf Entschädigung bzw. der Kostenübernahme bei einem zeitweiligen Umzug in ein Ausweichquartier.

Da Sie kein Mieter der Wohnung sind - hier könnten Sie die Kostenübernahme vom Vermieter verlangen - sondern Eigentümer dieser Wohnung sind, müssen Sie selbst um Ihr gutes Recht kämpfen.

Da dies eine verzwickte Situation ist, rate ich dazu einen Anwalt für Immobilienrecht in dieser Frage zu konsultieren. (unverzüglich)

Sie müssen Ihre Ansprüche unbedingt vorher bzw. spätestens während der Arbeiten bei der Versicherung des Verursachers bzw. bei der Firma, bei der Sie die Immobilie gekauft haben, geltend machen. (Das weis ich jetzt nicht so genau)

Im Nachhinein Kosten geltend zu machen, wird wahrscheinlich scheitern.

Peter

_________________
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Nirtak
Kannenträger


Anmeldungsdatum: 26.05.2011
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 30.05.2011 11:02    Titel: Re: Entschädigung während Bauttrocknung nach Wasserschaden ? Antworten mit Zitat

Nachdem wir nun mit der Sanitärfirma gesprochen haben, kommen die nun dafür auf, dass wir in der Zeit während die Trocknungsgeräte stehen (vermutlich 2 Wochen), woanders unterkommen...

Da es sehr schwierig ist, ein Hotel zu bekommen in diesem Zeitraum, haben wir nun eine kleine Ferienwohnung/Zeitwohnung gefunden - und die Kosten von 500 Euro/Woche übernimmt die Sanitärfirma ...

Somit können die Trocknungsgeräte auch 24h/7d laufen und nach 2 Wochen können sie hoffentlich wieder abgebaut und die Wohnung saniert werden ... *aufHolzklopf


ich hoffe mal, dass wir dann spätestens Mitte/Ende Juli ENDLICH unsere neue Wohnung genießen können ...
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