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Rainer01 Kannenträger
Anmeldungsdatum: 03.09.2012 Beiträge: 1
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Verfasst am: 03.09.2012 11:54 Titel: Problem Spitzboden Ausbaufähig ja oder nein |
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Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin bei richtig. Ich suche seit geraumer Zeit nach infos zu einer Situation.
Ich weis ein Gang zum Bauordnungsamt würde vieles leichter machen. Doch das will ich nicht, wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen.
Wir haben ein Reihenendhaus gekauft -Eigennutzung nicht vermietet-, ca. 15 Jahre alt in den Unterlagen ist das Dachgeschoss als ausbaufähig eingetragen. Das Dachgeschoss hat zwei Zimmer und ein Badezimmer mit Dusche. Darüber ist ein Spitzboden der durch eine sehr steile mit sehr kurzen Tritten -Wendeltreppe- verbunden ist und nachträglich ausgebaut wurde. Es sind drei Dachfenster drin beide höher angebracht als 1,2 Meter ab Fussboden. Eine Aussentreppe als Rettungshilfe zur Regenrinne herabführend ist auf dem Dach nicht angebracht.
Nun meine Fragen die ich hätte: Darf ich diesen Spitzboden als zusätzliches Zimmer überhaupt nutzen ? Reichen die Brandvorschriften hier aus, zweiter Rettungsweg usw. aus ? Gibt es Unterschiede von Wohnraumnutzung oder gelegentlicher Nutzung ? Übrigens das Haus steht in Baden Württemberg.
In Internett habe ich schon viele Unterschiedlichen Aussagen hierrüber gelessen. Ist bei euch ein Fachmann, der mir genauere Aussagen machen und weiter helfen kann ?
Vielen Dank schon vorrab.
Grüsse Rainer |
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Peter Meister
Anmeldungsdatum: 25.12.2007 Beiträge: 699 Wohnort: Mecklenburg-Vorpommern
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Verfasst am: 05.09.2012 10:18 Titel: Re: Problem Spitzboden Ausbaufähig ja oder nein |
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Wenn Sie den Spitzboden privat nutzen, dann verstehe ich die Frage nicht.
Und auch nicht die Scheu vor dem Bauamt... oder sind vielmehr "schlafende Hunde soll man nicht wecken" gemeint?...
Wenn Sie die Wohnung vermietet hätten, dann sind sie an rechtliche und bauaufsichtliche Auflagen gebunden, die erfüllt werden müssen und sie diese ja bereits genannt haben.
Peter _________________ Moin, Moin! Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!
Chinesisches Sprichwort: Jeder Mensch ist schlau. Der eine vorher, der andere danach! |
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Bernd1981 Lehrling
Anmeldungsdatum: 28.09.2012 Beiträge: 9
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Verfasst am: 01.10.2012 19:59 Titel: Spitzboden |
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Hallo,
schlafende Hunde auf dem Baumamt muss man nicht wecken - ehrlich gesagt gibt es auch hier eine Duldung - wenn das gekaufte Haus bereits so war, wird niemand verlangen, dass dieser Spitzboden nicht genutzt wird als Wohnraum - warum auch.
Wenn er korrekt gesichert ist - die Leiter durch eine vernünftige Wohnspartreppe ersetzt wird, dann darf auch der Spitzboden genutzt werden - auch in Baden-Württemberg!
Also - viel Spaß dort oben - Dämmung nicht vergessen - es kann warm werden!
LG
Bernd |
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Cataloupe Lehrling
Anmeldungsdatum: 14.09.2012 Beiträge: 7
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Verfasst am: 05.10.2012 11:20 Titel: Re: Problem Spitzboden Ausbaufähig ja oder nein |
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Sehe auch keinen Grund wieso man den zusätzlichen Raum nicht privat nutzen dürfen sollte. Das Haus gehört ihnen und in welchen Räumen sie wohnen bleibt nur ihnen allein überlassen, solange sie nicht vorhaben den Spitzboden an Studenten zu vermieten |
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