Verfasst am: 04.07.2007 21:07 Titel: Duch Öffnung des Daches lief Wasser in das Haus
Öffnet ein Handwerker im Auftrag seines Kunden ein Dach, so ist er verpflichtet Maßnahmen zu treffen, die das Eindringen von Niederschlägen verhindert.
Tut er dies nicht so muss er nach einem Urteil des OLG Celle (AZ 22U 109/01) für den Schaden haften.
Verfasst am: 04.07.2007 22:33 Titel: Re: Duch Öffnung des Daches lief Wasser in das Haus
Vielen Dank ups, lass dich doch registrieren, dann gehat das einfacher mit dem Berichte schrieben. _________________ Wir können immer nur einen Tipp geben !
Da die Probleme auf dem Bau vielschichtig sind, raten wir an immer einen entsprechenden Fachmann am Objekt hinzuzuziehen.
Online kann man nicht immer alles sehen, nichts riechen und auch nicht fühlen.
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