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Wilfried Berger Profi
Anmeldungsdatum: 26.10.2011 Beiträge: 103 Wohnort: 88630 Pfullendorf
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Verfasst am: 06.11.2011 03:48 Titel: Antwort.. |
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Hallo Peter,
erst einmal recht herzlichen Dank für die ausführliche Antwort.
Du hast nur eines nicht verstanden:
Im Bauschaden, gibt es 2 Grundlagen.
1. Die Techniche Grundlage
2. Die rechtliche Grundlage
Und wenn ich mich richtig etsinne, habe ich gefragt, ob der >Schaden< zu einem >Mangel< führen kann?
Du hast es so wie in diesem Fall untrittig deutlich gemacht, dass der Maurer, in der Verantwotung sthet und Nachbessern muss.
Da wirst dich jetz allerdings wunder. Wen einem Maurer wie hier, die Schalung weg geht. Ist das wohl eine geschichte, dass er Nachbessern muss. Aber, es steht rechtlich, in Frage, ober dabei, die Nachbesserung ausgeführt muss.
Zur Erklärung:
Der BGH hat eindeutige Urteile gefällt unter www.BauFachForum.de abrufbar, dass Pfusch am Bau teuer werden kann. Dabei wurde klargelegt, wann berechtigte Mängel vorhanden sind diese auch beseitigt werden müssen, auch wenn diese kein Schaden Produzieren.
Das wäre ja deine Meinung. Aber, führt dieser Schaden zum Mangel?
Das ist das was du übersehen hast. Natürlich haben wir auch vom BGH Urteile über gerinfügigkeit. , aber wann stellt diese Geringfügigkeit ein rechtlicher Mangel dar?
Alle Mitleser:
Ein Mangel ist ein Rechtsbegriff. Kein Bauherr, kann eine Mängelanzeige machen. Eine Mängelnzeige kann nur eine unterlassene Unzulänglichkeit darstellen. Das heißt, dass zur technischen Unzulässigikeit, erst die Rechtseite den Mangel definierren muss. Und das ist das Verhängnis vieler Bauherrn. Dass Sie den Handwerkern in eine Mängelanzeige stellen, die später rechtlich vom Gerichtssachverständigen zu keiner Unzulänglichkeit festsellt und damit auch rechtlich kein Mangel entstanden ist. Jeder Buherr, der glaubt, dass er einfach eine Mängelanzeige erstellen kann, sollt dies ab 05.11.2011 überdenken.
Wenn ein Richter erkennt, dass der Bauherr, wie hier im Unrechtt ist, zahlt der die ganzen Kosten. Also..Eigenanwalt. Gerichtskosten und Gegenanwalt.
Ein Beispiel:
Der Kunde sagt...Der Ast stört mich, der ist ein Mangel.
Damit hat der Kunde die Dimension der Grundlagen des ralen überschritten.
Der Sachverständige sagt, der Ast ist in keiner Norm aufgenommen!
Der Richter sagt dann...dann ist auch keien Unzulänglchkeit da, die zum >rechtlichen Mangel< führt!!!
Ich warne alle diejenigen, die mit euphorie, in solche Gerichtsprozess eintreten in der Meinung, >Sie hätten recht<!!!
Das kostet in der Regel viel Geld.
Wilfried Berger _________________ Gruß W. berger Schadensanalytiker |
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Peter Meister
Anmeldungsdatum: 25.12.2007 Beiträge: 699 Wohnort: Mecklenburg-Vorpommern
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Verfasst am: 06.11.2011 20:33 Titel: Re: Kellerwände feucht, vermute ursache |
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Hallo Wilfried,
Zitat: | Und wenn ich mich richtig etsinne, habe ich gefragt, ob der >Schaden< zu einem >Mangel< führen kann? |
Stimmt nicht ganz, Wilfried, deine Frage war:
Zitat: | Wie Siehst du das?
Unzulänglichkeit oder nicht?
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Und weiter:
Zitat: | Du hast nur eines nicht verstanden:
Im Bauschaden, gibt es 2 Grundlagen.
1. Die Techniche Grundlage
2. Die rechtliche Grundlage
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Ist mir eigentlich Wurscht, Wilfried! Für solche Spitzfindigkeiten gibt es Anwälte für Baurecht...
Peter _________________ Moin, Moin! Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!
Chinesisches Sprichwort: Jeder Mensch ist schlau. Der eine vorher, der andere danach! |
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Wilfried Berger Profi
Anmeldungsdatum: 26.10.2011 Beiträge: 103 Wohnort: 88630 Pfullendorf
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Verfasst am: 08.11.2011 00:25 Titel: Wider dasselbe!!!! |
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Peter,
wer nicht weiß, dass P1 - P55 Betonklassen sind, braucht doch nicht darüber diskudieren, dass er bei konkreten, klar dargelegten Fragen, keine Antwort mehr hat.
Aber, dann ist es Fahrlässig von dir Ausführungen zu bringen, wie beispielsweise beim Rolladenwechsel.
Du hast doch noch nei einen Rolladengutrt gewächeslt. Also warum verarst du Fragende? es ei denn..du hast die Frage selber gestellt!
Ohne Bild und Spaß!
ah..das auch noch..
Peter.. wenn du es nicht schaffst in der Zeit, in der du bereits im Chart bist, 70 antworten zu geben. Dann muß sich der Fragende >fragen<, ob du Fachmann bist? Das ist doch ein einfaches 70 Fachfragen innerhalb 3 Wochen ausführlich zu beantworten. Du bräuchtest für die Fragen doch nur ein Lexikon verwenden. Aber..dazu reicht es angeblich nicht.
Das mach ich jetzt noch...
Das Bild zeigt eine Maiskorn. Sicherlich bist du der Meinung, dass Mais, aus der Grundlage der Maias, aus dem der Meis nach Europagekommen ist, ein >Teufelszeug< ist. Und nur für Tiere ist?
Gruß Wilfried berger www.BauFachForum.de |
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Peter Meister
Anmeldungsdatum: 25.12.2007 Beiträge: 699 Wohnort: Mecklenburg-Vorpommern
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Verfasst am: 08.11.2011 20:24 Titel: Re: Kellerwände feucht, vermute ursache |
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Wilfried,schrieb: Zitat: |
Peter,
wer nicht weiß, dass P1 - P55 Betonklassen sind, braucht doch nicht darüber diskudieren, dass er bei konkreten, klar dargelegten Fragen, keine Antwort mehr hat. |
Das muss ich nicht wissen, weil es völlig veraltet ist. Ich hatte dir schon einmal gesagt, dass es seit 2004 neue Betonnormen gibt. Ich empfehle dir Dein Wissen mit dem neuen Fachwissen aufzufüllen. Als Sachverständiger, der Du ja vorgibst zu sein, solltest Du immer auf dem neuesten Stand sein.
Zitat: | Aber, dann ist es Fahrlässig von dir Ausführungen zu bringen, wie beispielsweise beim Rolladenwechsel.
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Einen Beitrag zum Rollladenwechsel habe ich hier nie abgegeben - würde ich auch nie tun, weil ich noch keinen Rolladen gewechselt habe. Da müsste selbst ich mich ersteinmal "schlau" machen...
Zitat: | Peter.. wenn du es nicht schaffst in der Zeit, in der du bereits im Chart bist, 70 antworten zu geben. Dann muß sich der Fragende >fragen<, ob du Fachmann bist? Das ist doch ein einfaches 70 Fachfragen innerhalb 3 Wochen ausführlich zu beantworten. Du bräuchtest für die Fragen doch nur ein Lexikon verwenden. Aber..dazu reicht es angeblich nicht.
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Wilfried, ich mache das hier aus Spass an der Freude. Es ist nicht mein Ziel, Weltmeister im Fragen beantworten zu werden. Ich bin viel unterwegs und komme oftmals gar nicht dazu in diesem Forum zu posten.
Aber du als "Sachverständiger" hast natürlich alle Zeit der Welt...
Ich habs da mehr mit der Qualität (Weniger ist mehr...)
Peter _________________ Moin, Moin! Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!
Chinesisches Sprichwort: Jeder Mensch ist schlau. Der eine vorher, der andere danach! |
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