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Felzpaul Kannenträger
Anmeldungsdatum: 25.08.2011 Beiträge: 1
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Verfasst am: 25.08.2011 11:23 Titel: Fassade der Nachbar-Doppelhaushälfte |
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Wir haben eine Doppelhaushälfte abgerissen. Unsere neue Fertighaushälfte kommt erst im Oktober. Sind wir für die Zeit bis dahin in irgendeiner Weise verpflichtet die Nachbar-Doppelhaushälfte vor Schäden (z.B. Regen oder starker Wind) zu schützen? Unserer Meinung nach ist doch jeder für sein Eigentum selbst verantworlich!
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pflasterer Profi
Anmeldungsdatum: 02.03.2010 Beiträge: 240 Wohnort: Rhh.
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Verfasst am: 25.08.2011 16:40 Titel: Re: Fassade der Nachbar-Doppelhaushälfte |
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Servus!
Ist zwar nicht ganz mein Gewerk, kann Deine Aussage aber nicht wirklich bejahen.
Es gab einen IST-Zustand und den habt Ihr erheblich verändert.
Hab keine Ahnung was das rechtliche betrifft, denke aber nich,t das Ihr das einfach so stehen lassen könnt.
Außerdem sollte man immer noch einen anderen Gescihtspunkt im Hinterkopf haben - Ihr baut neu?!?!?!?!
Das heißt doch, Ihr habt vor, für die ein oder anderen Jahre dort zu wohnen?
Ob es da so sinnvoll ist, sich gleich mit dem Nachbar anzulegen?????
Ich würde das nicht so strikt angehen wie es Deine Anfrage vermuten lässt.....
Gruß
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Wilfried Berger Profi
Anmeldungsdatum: 26.10.2011 Beiträge: 103 Wohnort: 88630 Pfullendorf
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Verfasst am: 30.10.2011 12:43 Titel: Fassade der Nachbarn |
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Hallo Kollege,
habe deine Frage gelesen. Es ist eine sehr interessante Frage, Allerdings ist diese klar geregelt. Denn du hast mit dem Abriss, alles zu erfüllen, was die Landesbauverordnung (LBO) und das Baurechtsamt als Auflagen vor gibt.
Die Frage war so interessant, dass ich diese im Baulexikon aufgenommen habe. Erschöpfende kostenfreie Auskunft erhälts du unter www.BauFachForum.de unter >Baulexikon< mit dem Suchbegriff >Abbruch - Bautenschutz<.
Das Bild soll einmal aufzeigen, dass du gegenüber dem Nachbarn selbstverständlich im Bautenschutz in der Verantwortung stehst. Aber nicht nur im Bautenschutz!!
Gruß Wilfried Berger www.BauFachForum.de
Beschreibung: |
Das Gebäude des Nachbarn hat beim Abriss der Bauherr zu sichern!! LBO, Baurechtsamt und DIN 18300. |
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pflasterer Profi
Anmeldungsdatum: 02.03.2010 Beiträge: 240 Wohnort: Rhh.
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Verfasst am: 30.10.2011 18:05 Titel: Re: Fassade der Nachbar-Doppelhaushälfte |
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Servus!
Danke Wilfried für die Info, da lag ich wohl nicht so falsch mit meiner Vermutung. Kenne das Thema nur aus dem Bereich von Abgrabungen zum Nachbargrundstück, das ist dann doch deutlich mehr mein Thema.
Jetzt wäre es halt spannend, wie Felzpual das gelöst hat, scheint aber auch jener Teilnehmer zu sein, die sich auf Ihre Frage udn die darauf folgenden Antworten nicht melden können....
Gruß
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