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Klara Gast
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Verfasst am: 25.02.2011 19:25 Titel: Mietwohnung und undichte Fenster |
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Hallo Forum,
wir wohnen in einer Mietwohnung und seit diesem Winter haben wir bemerkt, dass unsere Fenster undicht geworden sind. Wir hatten schon ein Gespräch mit der Hausverwaltung, aber die wollen nicht in die Fenster investieren. Gibt es eine einfache und günstige Möglichkeit die Fenster dicht zu bekommen
Danke Euch,
Klara
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Modlog Moderator
Anmeldungsdatum: 14.10.2007 Beiträge: 848 Wohnort: www
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Verfasst am: 08.03.2011 08:44 Titel: Re: Mietwohnung und undichte Fenster |
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Ihr könnt es mal mit Thesa Moll oder ähnlichen Klebbändern versuchen.
Schade, denn neue Fenster sind auch besser verglasst.
Immer das gleiche, da wird am falschen Ende gespart.
_________________ Hi war da und habe deinen Beitrag gelesen.
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Aexel Lehrling
Anmeldungsdatum: 12.06.2011 Beiträge: 6
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Verfasst am: 12.06.2011 16:32 Titel: Re: Mietwohnung und undichte Fenster |
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Welche Fenster haben Sie denn verbaut?
Für viele habe ich die möglichkeit, an Reparaturdichtungen zu kommen.
Gruß
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Sabrina23 Spammer
Anmeldungsdatum: 22.07.2011 Beiträge: 14
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Verfasst am: 22.07.2011 09:08 Titel: Re: Mietwohnung und undichte Fenster |
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Auch die bekanntesten Meisterhäuser [LINK GELÖSCHT] müssen manchmal gegen dieses Problem kämpfen. Es ist wahr, diese Probleme erscheinen normalerweise im Winter. Wenn ihr noch immer Nichts gelöst habt und die Verwaltung nicht die Verwantwortlichkeit übernehmen will zieht einfach um ...
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BauZwerg Lehrling
Anmeldungsdatum: 02.07.2011 Beiträge: 10
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Verfasst am: 27.07.2011 11:16 Titel: Re: Mietwohnung und undichte Fenster |
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Das hört sich wirklich nach einem Fall für den Vermieter an. Schildert den Mängel und besprecht eine Lösung.
Wenn es zu viele Probleme bereitet wende dich an den Mieterschutzbund, der auf deiner Seite steht.
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Wilfried Berger Profi
Anmeldungsdatum: 26.10.2011 Beiträge: 103 Wohnort: 88630 Pfullendorf
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Verfasst am: 29.10.2011 10:06 Titel: Mietwohnung und undichte Fenster |
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Hallo,
habe die Kommentare zu deinem Problem gelesen.
Man sollte nicht immer gleich mit >Kanonen auf Spatzen< schießen. Erst einmal, so mache ich das als Sachverständiger, sollte man mal analysieren, aus welcher Bauzeit das Haus errichtet wurde. Wurde es vor 1995 gebaut, sind sicherlich noch Verbundglasfenster drin. Auch haben wir es dann mit einem Gebäude zu tun, das nicht energetisch gebaut wurde sondern eher im gesundheitlichen Aspekt gebut wurde.
Wenn diese Fenster zu dichten Fenstern umgerüstet werden, wird sofort der gesundheitliche Aspekt negativ verändert.
Das heißt, es wird automatisch mit dieser Umrüstung im inneren der Wohnung Pilz- und Schimmel entstehen. Denn in diesen Gebäuden, waren die Fenster die Schwachpunkte und letztendlich die >Trockenleger< des Gebäudes. Wird jetzt diese Funktion verändert kann das Lüftungsverhalten manuell nicht mehr so hergestellt werden, dass sich Pilz und Schimmel fernhalten lassen.
Zum Verständnis:
Wenn du in diesem Gebäude pro Tag ca. 2000 g Feuchtigkeit produzierst, muss diese Feuchtigkeit auch das Gebäude wieder verlassen. Jetzt übernehmen deine Fenster ca. 1300 g Entfeuchtung. Die restlichen 700 g kannst du durch eine Fensterlüftung morgens und abends in 5 Minuten regeln.
Baust du neue Fenster ein, wird das neue Fenster nur noch ca. 200 g Feuchtigkeit entsorgen. Jetzt kannst du allerdings 1800 g Feuchtigkeit pro Tag mit einer Fensterlüftung nicht entsorgen. Also wird im inneren des Gebäudes die Luftfeuchte ansteigen und Mikroorganismen entstehen.
Dazu soltest du mal vom Bundesverwaltungsgericht das Meersburhurteil oder das Steinfurt Urteil lesen. Dort sagen Richter ganz klar, dass zumutbarer Zug bei Fenstern, ein Vorteil und Wohnqualität darstellt. Denn ohne diese Maßnahme ist der gesundheitliche Aspekt nicht mehr sichergestellt und die Menschen werden krank. Diese Meinung hat zwischenzeitlich auch der Bundesgerichtshof in unzähligen Urteilen bestätigt.
Daher müsste der Mieterschutzbund, wenn er neutral beraten möchte, zur Entscheidung kommen, dass eine Reklamation nicht angebracht und durchsetzbar sein wird.
Das Bild zeigt dir mal, wie es dann hinter den Schränken innerhalb weniger Wochen aussehen wird. Wenn du damit leben möchtest? Und diese Schäden werden dann zu 90 % dem Mieter zugeschoben, mit der Begründung, dass er nicht ausreichend lüftet. Das wäre ein Knieschuß!! Zumal dann bei Pilz und Schimmel der UBA-Leitfaden des Bundesamt für Umweltschutz zitiert wird. Und dort wärest dann du für die Sanierung der Schäden verantwortlich.
Und wenn du nachrechnset, ist es billiger im Jahr für ca. 100.-€ mehr energie zu verbrauchen wie krank zu werden und beim Auszug für ca. 5.000.-€ eine Entseuchung von Pilz und Schimmel zu bezahlen.
Urteile Tips findest du auch im BauFachforum.
Gruß Wilfried Berger
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