Der Mieter einer Immobilie die als Altbau einzuschätzen ist, kann keine Mietminderung geltend machen wenn es durch die Fenster zieht.
Dies wurde auch vom Gericht so entschieden.
LG Karlsruhe, Aktenzeichen 9 S 157 05 )
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Da die Probleme auf dem Bau vielschichtig sind, raten wir an immer einen entsprechenden Fachmann am Objekt hinzuzuziehen.
Online kann man nicht immer alles sehen, nichts riechen und auch nicht fühlen.
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