Bei der Ausführung von Treppenstufen ist drauf zu achten, um was für eine Treppe es sich handelt. Treppen im Wohnbereich haben andere Anforderungen als Treppen zu untergeordneten Räumen oder Treppen die nicht in Fluchtwegen liegen.
Als Faustformel für die Treppenberechnung gilt 2*s+a =63 cm +/- 3cm - Bedeutet die Summe aus 2x Steigungshöhe addiert mit 1x Auftrittsbreite soll zwischen 60 und 66 cm liegen (Bequemlichkeistformel)
Weiters findet sich auch hier http://vorschriften.portal.bgn.de/files/5841/4-06-04.pdf _________________ Staatl. gepr. Techniker Bau-Hochbau
Prokurist u. stellv. Geschäftsleiter eines mittelständischen Bauunternehmens im Raum München/Rosenheim Ein Fachunternehmen für das Bauen im Bestand
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