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SuperMario7/89 Lehrling
Anmeldungsdatum: 14.03.2014 Beiträge: 15
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Verfasst am: 06.06.2014 08:44 Titel: Darf ich ..? |
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Hey,
meine Tochter würde gerne in ihrer Mietwohnung die Türen streichen. Darf sie das denn machen? einfach so ohne Absprache mit dem vermieter?
vielen Dank für die Hilfe!! |
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Maddin77 Profi
Anmeldungsdatum: 12.02.2012 Beiträge: 100
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Verfasst am: 06.06.2014 15:56 Titel: Re: Darf ich ..? |
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jein
Dürfen tust du erst mal alles
ich würde sagen kommt drauf an was das für Türen sind. Wenn sie mit Sichtfurnier sind Problem, wenn sie schon Lackiert sind eher weniger das Problem.
Nur immer im Hinterkopf behalten. Der Vermieter kann beim Auszug auf Original Zustand bestehen. das Würde heisen einmal Neue Türen.
Sicherer ist es mit ihm absprechen und am besten Schriftlich bestätigen lassen wenn das Verhältnis nicht das beste ist.
bye |
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JoM Lehrling
Anmeldungsdatum: 28.05.2014 Beiträge: 10
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Verfasst am: 24.09.2014 07:40 Titel: Re: Darf ich ..? |
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Ich würde auch lieber Absprache mit dem Vermieter halten. So geht man auf Nummer sicher und läuft nicht Gefahr, dass man neue Türen kaufen muss... denn die sind richtig teuer. |
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bauersuchtdach Geselle
Anmeldungsdatum: 04.11.2013 Beiträge: 56
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Verfasst am: 24.07.2015 11:08 Titel: Re: Darf ich ..? |
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Auf jeden Fall Rücksprache mit der Vermieter halten. Je nach Material lassen sich Türen ja auch nicht so ohne weiteres bearbeiten und vor allem wieder in den Ursprungszustand versetzen. |
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baumeister_klaus Lehrling
Anmeldungsdatum: 31.08.2015 Beiträge: 10
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Verfasst am: 17.09.2015 12:25 Titel: Re: Darf ich ..? |
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bauersuchtdach hat folgendes geschrieben: | Auf jeden Fall Rücksprache mit der Vermieter halten. Je nach Material lassen sich Türen ja auch nicht so ohne weiteres bearbeiten und vor allem wieder in den Ursprungszustand versetzen. |
Sehe ich genauso! Vorsicht ist besser als Nachsicht! _________________ Zeige mir wie du baust und ich sage dir, wer du bist.
Christian Morgenstern |
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