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Blower-Door-Test



 
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Feni
Gast





BeitragVerfasst am: 18.01.2012 09:20    Titel: Blower-Door-Test Antworten mit Zitat

Hallo,

wir haben ein EFH nach EnEV-Standard gebaut (mit Porotonsteinen).
Nun sind wir am Überlegen, ob wir einen BDT machen lassen.
Macht das auch Sinn bei EnEV-Standard-Häusern?

Danke für eure Hilfe!

LG Feni
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Peter
Meister


Anmeldungsdatum: 25.12.2007
Beiträge: 699
Wohnort: Mecklenburg-Vorpommern

BeitragVerfasst am: 18.01.2012 15:00    Titel: Re: Blower-Door-Test Antworten mit Zitat

Hallo Feni,

sofern die Luftdichtigkeitsprüfung (BDT) im ENEV-Nachweis nicht gefordert wird, brauchen Sie nicht unbedingt eine machen. Pflicht ist dieser nur bei Passivhäusern und Niedrigenergiehäusern. Wird diese gefordert, so ist die Prüfung (BDT) im ENEV-Nachweis explizit ausgewiesen.

Fällt Ihr Haus nicht darunter, brauchen Sie diesen auch nicht. Allerdings wären die paar Hundert Euro für diesen Test gut angelegt. Mit diesem Test können Sie Schwachstellen, Luftundichtigkeiten bzw. Leckagen ausfindig machen und somit Langzeitschäden vorbeugen. Ansonsten schwingt ja immer dieses unsichere Gefühl mit...

Die Preise variieren deutlich, so um die 300 bis 600 Euro, je nachdem welche Bedingungen anzutreffen sind. (Hausgröße, Anfahrtpauschale etc.)

Peter

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Wilfried Berger
Profi


Anmeldungsdatum: 26.10.2011
Beiträge: 103
Wohnort: 88630 Pfullendorf

BeitragVerfasst am: 11.03.2012 00:59    Titel: Hallo Fenny Antworten mit Zitat

Hallo Kollegin-Kollegen,
ein Blower Dootr Test ist nut ein Ist-Zustand eines Gebbäudes zu tun und wird von den Gerichten nur nach den Grundlagen der DIN 4108 und der angeschlossenen Prünom zugelassen.

[b]Zum Verständniss:[/b]
Ein Blower Door Test braucht eine Differenz zwischen Außen und Innenklima von 30 Kelvin. Daher darf ein Blower Door Test nur in Zeiten duchgeführt werden, von September bis März.
Eindeutig sagt die DIN 4108 aus, dass der Blower Door Test nicht überbewertet werden darf. Denn es dürfen ja Leckagen vorhanden sein. Nur dürfen diese Leclagen keine Schäden produzieren.

Also zu Ihrem Verständniss:
Sie können nicht eine Wertigkeit von 2,3 -1 als Mangel bewerten. Denn die DIN 4108 sagt aus, dass Sie einen Wert von 3,0 -1 ohne Lüftungsanlage im Vertag vereinbat wurde.

Also, können Sie mit einem Blower Door Tetst nich einen Handwerker sein Geld abspenstig machen wollen.

Gruß W. Berger
www.BauFachForum.de



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Peter
Meister


Anmeldungsdatum: 25.12.2007
Beiträge: 699
Wohnort: Mecklenburg-Vorpommern

BeitragVerfasst am: 11.03.2012 20:35    Titel: Re: Blower-Door-Test Antworten mit Zitat

Na, Wilfried, sind wir wieder der "zertreute Professor"?

Zitat:
Ein Blower Door Test braucht eine Differenz zwischen Außen und Innenklima von 30 Kelvin. Daher darf ein Blower Door Test nur in Zeiten duchgeführt werden, von September bis März.


Frage dazu: Wo steht das?? Verwechselst du da nicht etwas?
Meinst du nicht eher die Gebäude-Thermographie?

Zitat:
Denn es dürfen ja Leckagen vorhanden sein. Nur dürfen diese Leclagen keine Schäden produzieren.


Genau aus diesem Grund wird der Blower-Door -Test ja gemacht...

Peter

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