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Das Bau-Treff Forum Alles rund ums Bauen, Renovierung, Modernisierung, ...
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Gast
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Verfasst am: 19.04.2011 09:32 Titel: Fragen zur Baumbeschneidung |
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Hallo,
ich habe euer Forum gefunden, weil ich nach Informationen über Bäume und deren Rückschnitt oder Pflegeschnitt gesucht habe.
WIr haben eine alte große Eiche neben unserem/r Haus/Terasse stehen.
Den Stamm kann ich nur halb umarmen. In Höhe 1,80m ist ein dicker Ast (den kann ich gerade so umarmen)der wie ein zweiter Stamm hochgewachsen ist und oben eine eigenen Krone hat.
Es ist der größste/höchste Baum im Umkreis.
"Unser" BAumfäller, der sonst unsere anderen Bäume beschneidet und auch schon welche fällen mußte(mit Genehmigung) sagt, dass diese EIche wohl noch nie beschnitten wurde, so wie sie gewachsen ist.
Vor 2 Jahre stellte ich einen Antrag beim Gartenbauamt, um die Krone zurückschneiden zu lassen, aber der wurde abgelehnt, weil der Baum gesund ist und das dann nicht nötig ist.
Nur durch Betrachten des Baumes aus dem Garten hat der zuständige Herr das entschieden.
Mag sein, dass die Information so stimmt und ich nichts dran ändern kann, aber ich möchte es dieses Jahr noch mal versuchen.
Könnt ihr mir vielleicht einen Tipp geben oder etwas raten, was man als Argument schreiben kann?
Oder (was ich nicht hoffe ) nehmt mir meine Hoffnung, dass der Baum keinen Schnitt braucht.....
ihr glaubt nicht, wenn es so richtig stürmt, was ich so für Angst ausstehe, dass er bricht und auf das Haus fällt....
und deshalb möchte ich nichts unversucht lassen, dem etwas vorzubeugen, WENN es denn möglich /nötig ist.
Es grüßt euch und wartet auf Antworten
Christiane |
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pflasterer Profi
Anmeldungsdatum: 02.03.2010 Beiträge: 240 Wohnort: Rhh.
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Verfasst am: 20.04.2011 21:50 Titel: Re: Fragen zur Baumbeschneidung |
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Servus!
Ich muss gestehen, das dies nicht mein Fachgebiet ist, kann also nur von Erfahrungen in der ein oder anderen Außenanlage berichten und von dem Vorgehen berichten, wie wir diese Probleme angehen.
Die Mitarbeiter der Behörden können sehr willkürlich bei dem Thema sein. Diverse Fälle in unserer Umgebung und bei aktuellen Projekten haben uns nur ein Kopfschütteln entlocken können.
Ich würde einen gemeinsamen Ortstermin mit der Behörde und dem Baumpfleger machen. Wenn Dein Baumpfleger vom Fach ist und nicht "nur Baumfäller" ist, dann dürfte Er die Gefahr eines Windbruchs und den Sinn eines Rückschnitts klar darstellen können und dann muss die Behörde schon etwas deutlicher werden, womit die Ablehnung begründet wird.
Auf keinen Fall eigenmächtig schneiden, da gibt es irrsinnigen Ärger und das kann auch richtig Geld kosten - das wird in Publikationen aus diesem Fach immer wieder an Beispielen belegt.
Viel Glück. |
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titulu Lehrling
Anmeldungsdatum: 08.03.2011 Beiträge: 14 Wohnort: Oldenburg
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Verfasst am: 21.04.2011 10:46 Titel: Re: Fragen zur Baumbeschneidung |
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Bekannte von mir haben das ganz einfach gemacht. Ohne bei der Behörde anzufragen, haben sie einfach einen Baum gefällt. Sie wohnen aber auch auf dem Dorf. Da sollte eigentlich nichts nachkommen. Nachdem du aber schonmal angefragt hast, wäre das sicher riskant, so dass du dir das nicht unbedingt zum Beispiel nehmen solltest. _________________ Schau in Spiegel, dann weißt du, wer schuld ist. |
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pflasterer Profi
Anmeldungsdatum: 02.03.2010 Beiträge: 240 Wohnort: Rhh.
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Verfasst am: 21.04.2011 16:12 Titel: Re: Fragen zur Baumbeschneidung |
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servus!
Auf keinen Fall einfach umlegen oder in diesem Fall stark schneiden.
Die Behörde kennt den Baum ja schon und wenn es wirklich der größte, schönste usw. ist, dann könnte es echt Ärger geben.
Außerdem sollte man immer die Baumgröße im Hinterkopf haben.
Kleinen Zahnstochern trauert wohl keiner nach, aber richtige Dinosaurier legt man nicht einfach um.......
Gruß |
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christiane Lehrling
Anmeldungsdatum: 02.05.2011 Beiträge: 5
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Verfasst am: 02.05.2011 20:54 Titel: Re: Fragen zur Baumbeschneidung |
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Hallo zusammen,
danke für eure Antworten.
Das mit dem Zusammentreffen mit dem Zuständigen vom Amt und "unserm" Baumfäller/pfleger, dass finde ich gut.
Ich habe auch überlegt, ob es sinnvoll ist ein Baumgutachten machen zu lassen.In der Hoffnung, das wir dann schriftlich haben, dass er gesund und stabil ist.
Oder ist das dann Geld aus dem Fenster schmeißen?
Na mal sehen.
Hier in Berlin darf man so einen Baum nicht einfach kürzen oder gar absägen.Das wissen wir natürlich.
Wir wollen auf jeden Fall den Baum nur ein bißchen beschneiden lassen.
Der Baum ist für uns auch ein großer Schattenspender und auf keinen Fall wollen wir ihn ganz weg haben.
Ich werde euch berichten....
Christiane |
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Peter Meister
Anmeldungsdatum: 25.12.2007 Beiträge: 699 Wohnort: Mecklenburg-Vorpommern
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Verfasst am: 03.05.2011 15:19 Titel: Re: Fragen zur Baumbeschneidung |
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Hallo Christiane,
nochmal schriftlichen Antrag stellen an die untere Naturschutzbehörde.
Mit den richtigen Argumenten sollte es klappen.
Vielleicht in Richtung Gebäudegefährdung oder unzumutbare Beschattung von Wohnräumen argumentieren. Und ruhig etwas dramatisieren. z.Bsp. dass bei Sturm schon Äste gebrochen sind und Terrassenmobiliar beschädigt wurde etc.
Anbei ein Link indem noch weitere Argumentationshilfen stehen. Dort steht auch die Adresse für den Antrag...
www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/organisationseinheit/natur/baumschutz.html
Viel Glück...
Peter _________________ Moin, Moin! Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!
Chinesisches Sprichwort: Jeder Mensch ist schlau. Der eine vorher, der andere danach! |
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christiane Lehrling
Anmeldungsdatum: 02.05.2011 Beiträge: 5
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Verfasst am: 04.05.2011 07:49 Titel: Re: Fragen zur Baumbeschneidung |
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Oh prima, danke,
da arbeite ich mich durch, wenn die Kinder gleich aus dem Haus sind.... |
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Peter Meister
Anmeldungsdatum: 25.12.2007 Beiträge: 699 Wohnort: Mecklenburg-Vorpommern
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Verfasst am: 04.05.2011 11:01 Titel: Re: Fragen zur Baumbeschneidung |
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Noch eine Anmerkung, Christiane,
Bei einem Ortstermin sollten Sie ein handschriftliches Gesprächsprotokoll bzw. eine Aktennotiz anfertigen. Sollte negativ entschieden werden, dann können Sie gegenüber Ihrem Gesprächspartner äußern, diese zu den Versicherungsunterlagen der Gebäudeversicherung zu legen.
Denn sollte im Falle eines Sturmschadens Ihr Gebäude durch diesen Baum beschädigt werden und Sie möchten eine Schadensregulierung, dann können Sie, falls sich die Versicherung querstellt und vorbringt, das Sie ja die Gefährdung durch den Baum hätten beseitigen können, gut dagegenhalten und Bemühungen Ihrerseits belegen. Dann könnten Sie im Extremfall eine anteilige bzw. vollständige Kostenübernahme durch die Behörde verlangen.
Sie sollten dabei aber diplomatisch vorgehen und nicht mit der Tür ins Haus fallen... Ich bin sicher Sie können das...
Peter _________________ Moin, Moin! Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!
Chinesisches Sprichwort: Jeder Mensch ist schlau. Der eine vorher, der andere danach! |
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christiane Lehrling
Anmeldungsdatum: 02.05.2011 Beiträge: 5
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Verfasst am: 04.05.2011 11:13 Titel: Re: Fragen zur Baumbeschneidung |
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oha okey
Ich mache mir natürlich auch Gedanken und Sorgen, was passiert,
wenn Autos oder andere Häuser beschädigt werden würden.
Das zahlt ja auch keine Versicherung.
Da wird man seines Lebens nicht mehr froh.
Wenn unser Haus stark beschädigt wird,
dann hätten wir auch so unser Problem wo anders unterzukommen..... |
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