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Das Bau-Treff Forum Alles rund ums Bauen, Renovierung, Modernisierung, ...
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Autor |
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Helden Gast
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Verfasst am: 22.10.2007 21:44 Titel: Optischer Mangel,Graffiti am Wohnhaus, Rechtslage |
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An einem Haus in Berlin wurden über nach große Graffiti ausgesprüht.
Eine Bewohner des Mietshauses beklagte dies und forderten die Entfernung.
Diese jedoch war der Meinung dass dies nicht nötig sei, da die Wohnungen und auch die Wohnqualität nicht darunter leiden würde.
Das Gericht entschied jedoch anders.
Das dass Graffiti das Maß der Ortsüblichen Wandmalereien überschritten hat wurde der Vermieter dazu verurteilt die Zeichnung wieder entfernen zu lassen, selbst auf die Gefahr hin, dass die Wand wieder beschmiert wird.
Amtsgericht Chalottenburg, Aktenzeichen 233C47/06 |
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Modlog Moderator
Anmeldungsdatum: 14.10.2007 Beiträge: 848 Wohnort: www
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Verfasst am: 24.10.2007 21:09 Titel: Re: Optischer Mangel,Graffiti am Wohnhaus, Rechtslage |
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Na das ist für beide Seiten nicht schön _________________ Hi war da und habe deinen Beitrag gelesen.
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