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Türenandrea Gast
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Verfasst am: 01.08.2007 21:44 Titel: Innentüren Falzmaß Abweichung von DIN 18101 |
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Für meinen Neubau (Baden-Württemberg) wurden Türen geliefert, deren Falzmaß außerhalb
der DIN 18101 (841mm +/- 1mm) liegt. Es handelt sich um eine geringfügige Abweichung von 1-2 mm. Diese führt jedoch dazu,
dass an den Türen das Schließblech zu sehen ist. Durch Einstellung der Türbänder etc. kann dies nicht beseitigt werden.
Die Türen wurden nur geliefert, der Einbau wurde selbst vorgenommen. Da das Falzmaß oben an der Zarge gemessen wird,
kann dies beim Einbau nicht beeinflußt werden.
Eine Mängelanzeige habe ich bereits erstellt.
Der Vertreter der Herstellerfirma war hier und hat die Abweichungen mit seinen Messungen bestätigt.
Der Hersteller geht, obwohl er einräumt dass die Maße außerhalb
der DIN liegen, von einer zulässigen "Maßtoleranz" aus.
Auch nach einigem Schriftwechsel ist der Hersteller nicht
einsichtig.
Ich will nicht kleinlich wirken, aber die sichtbaren
Schließbleche sind schon störend. Und es ist ärgerlich,
dass es den Hersteller überhaupt nicht interessiert.
Liegt hier ein Mangel vor, für den ich eine Kaufpreisminderung
verlangen kann oder ist dies eine hinzunehmende
Unregelmäßgikeit ? Kann ggf. auch eine Mangelbeseitigung
durch Neulieferung beanspruch werden ?
Danke für Eure Hilfe |
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Garten-Fee Geselle
Anmeldungsdatum: 06.06.2007 Beiträge: 61 Wohnort: München
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Verfasst am: 04.08.2007 21:55 Titel: Re: Innentüren Falzmaß Abweichung von DIN 18101 |
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Hallo Andrea,
nun das Problem mit dem Falzmaß ist mir nicht unbekannt, da ich selbst diese Problem bei Türen hatte.
Dies war wie bei Dir auch nicht bei allen Türen sondern nur bei einzelnen Türen. Mein Hersteller hat zunächst auch nur wenig Interesse an diesem Thema gehabt.
Auf der anderen Seite waren ein Teil der Türen auch o.k.
Für mich kam jedoch keiner andere Lösung in Frage als der Austausch der Türe, das ein Preisnachlass das Problem nicht gelöst hätte.
Der Vertreter war dann auch bei mir vor Ort und bestätigte, dass die Maßtoleranzen außerhalb der DIN lagen.
Das es sich jedoch nur im drei Türen handelte, wurden diese vom Hersteller der Türen ausgetauscht.
Was nützt Dir ein Preisnachlass wenn dich die Optik immer und immer wieder stört.
Zur Not würde ich mir mal Rechtsbeistand besorgen und in einem Beratungsgespräch die Möglichkeiten besprechen.
Da der Hersteller sich nicht einsichtig zeigt ( ich kenne den Schriftverkehr nicht ) könnte dies deiner Ernsthaftigkeit Nachdruck verleihen. |
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Ameise Meister
Anmeldungsdatum: 25.06.2007 Beiträge: 526 Wohnort: Neustadt
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Verfasst am: 05.08.2007 11:14 Titel: Re: Innentüren Falzmaß Abweichung von DIN 18101 |
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Hi, nicht so einfach.
Sind die 1-2mm Abweichung zusätzlich zum Normmaß zum sehen.
Die Sichtbarkeit des Schließbleches hat auch mit dem daraus entstehenden Luftspalt zu tun. Beide Luftspalte, das bedeutet links als auch rechts vom Türblatt dürfen mindestens 2,5 mm und höchstens 6,5 mm zusammen ergeben.
Es gilt also immer das Gesamtmaß der Abweichung.
Diese Abmessungen dürfen nicht über oder unterschritten werden.
Nach meinem Wissen ist es jedoch so, dass wenn innerhalb dieser o.g. Abmessungen das Schließblech zusehen ist, dies keinen Mangel darstellt.
Zudem kommt, das es sich hier um einen Optischen und nicht funktionellen Mangel handelt. Die Empfindungen sind unterschiedlich.
Ich hab keine Info wie das Verhältnis der Abstände links und Rechts ist.
Unter umständen kann man neue Bänder einsetzen und das Problem damit beheben.
Kannst mir ja noch mehr Infos geben. |
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