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marky2780 Kannenträger
Anmeldungsdatum: 13.04.2012 Beiträge: 1
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Verfasst am: 13.04.2012 10:16 Titel: Aufbauhöhe laut Flachdachrichtlinie |
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Hallo Zusammen,
wir bauen zur zeit ein EFH mit angrenzender Garage.
Da die Garage auf Kellerhöhe ist und die Betondecke direkt mit dem Haus verbunden ist,
muss laut Aussage unseres Architekten diese nach der Flachdachrichtline gedämmt werden.
Nun habe wir aber folgendes Problem. Siehe hierzu Skizze. Laut Architekten wird hier aber dann ein Aufbau von ca. 18cm benötigt. der Estrich im Innenbereich hat aber 13,5 cm .
Mein Frage wäre hierzu, kann man hier nicht die gleiche Höhe erreichen? Oder + 1cm.
Wir hätten denn gerne die gleiche Ebenene zwischen Innenbereich und Terrassenbereich.
Ist es zwingend erforderlich das Kiesbett 4cm und die Platten 4 cm zu machen. Muss die laut Flachdachrichtlinie so eingehalten werden. Kann man die Dämmung auch auf 6cm reduzieren, durch ein besseres Dämmmaterial?.
Wie würdet Ihr den Aufbau machen?
Mir ist es halt wichtig eine gleiche Ebene zu erhalten, sonnt hätte ich ja nach Außen zur Terrasse eine Tritt nach oben.
Der Untere Bereich ist eine integrierte doppel Garage. Garage hat eine Spannweite von 6m.
Der obenliegende Wohnbereich ragt ca. 2,5m in die Garagendecke. Daher konnte man laut unserem Architekten keinen Isokorb integrieren.
Wir bauen ein EEF 70 Haus.
Es wurde eine 100mm Dämmung WLG 0,035 W/mK, für die Berechnung der EnEV
zugrunde gelegt.
Mit einer PUR Wärmedämmung WLG 0,024 W könnte man doch dann laut U-Wert Rechner auf 60 mm kommen.
Hatte man schon in der Rohbaufase diese berücksichtigen müssen? Es wird hier von einem Absatz gesprochen.
Ist das ein Planungsfehler unseres Architekten?
Würde dann dieser Aufbau dazu ausreichen?
Terrassenplatte 25mm
Kiesbett 35mm
2-Lag. Bitum. 09mm
Wärmedämmung WLG 0,024 60mm
Dampfsperre 04mm
Ergebe dann gesamt, 133mm Aufbauhöhe
Ich würde mich sehr freuen hierzu von eine Bauexperten eine antwort zu erhalten und bedanke mich dafür schon mal im Voraus.
Gruß
Marky |
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Peter Meister
Anmeldungsdatum: 25.12.2007 Beiträge: 699 Wohnort: Mecklenburg-Vorpommern
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Verfasst am: 18.04.2012 05:49 Titel: Re: Aufbauhöhe laut Flachdachrichtlinie |
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Hallo Marky,
grundsätzlihj kann man Aufbauhöhen durch Verwendung anderer effektiverer Materialien verändern, wenn dadurch keine funktionalen Einschränkungen hervorgerufen werden.
Fragen Sie Ihren Planer, warum er diesen Absatz hinein konstruiert hat. Wusste er es nicht besser (Aus Unkenntnis anderer einsetzbarer Materialien)? Oder hat er stur sein Programm abgearbeitet?
Die Regel ist barrierefrei zu planen. Ist dies in normaler Weise nicht möglich, so muss konstruktiv etwas verändert werden. Die Umstände sind bei der Planung zu berücksichtigen.
Von einem Planungsfehler kann man nicht direkt ausgehen, wenn sich konstruktiv keine bessere Lösung hätte finden können.
Ob 60 mm Dämmung in Ihrem Fall ausreichen, kann ich nicht beurteilen, weil mir die Planungsdetails nicht vorliegen.
Sprechen Sie mit Ihrem Planer über Ihren Vorschlag oder evtl. anderen Änderungen. Das sollten Sie unbedingt tun, damit Sie keine Konstruktionsfehler einbauen, die im Nachhinein negative Folgen haben könnte...
Peter _________________ Moin, Moin! Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!
Chinesisches Sprichwort: Jeder Mensch ist schlau. Der eine vorher, der andere danach! |
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