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Heiner Gast
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Verfasst am: 30.05.2011 11:07 Titel: KFZ Stellplätze auf privatem Grund |
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Ich möchte in meinem Garten zwei KFZ-Einstellplätze einrichten. Brauche ich hierzu eine behördliche Genehmigung, die u.U. dann auch eine Ablöse zur Folge hat und muß ich evtl. bei den umliegenden Nachbarn ein Einverständnis einholen? |
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Peter Meister
Anmeldungsdatum: 25.12.2007 Beiträge: 699 Wohnort: Mecklenburg-Vorpommern
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Verfasst am: 30.05.2011 15:51 Titel: Re: KFZ Stellplätze auf privatem Grund |
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Hallo Heiner,
die Schaffung von KFZ-Stellplätzen bzw. flächen ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Hier sind einige Auflagen, die von Land zu Land unterschiedlich sein können, zu erfüllen. (I.d.Regel Abstände von Grundstücksgrenzen. Oder wenn neue Auffahrten bzw. Zuwegungen zu Ihrem Grundstück gebaut werden müssen. Das müssen Sie in dem für Sie zuständigen Bauamt erfragen.
Ablösesummen sind in der Regel dann zu zahlen, wenn Sie nicht in der Lage sind, die erforderliche Anzahl von Stellplätzen auf Ihrem eigenen Grundstück zu schaffen und beispielsweise einige Mieter ihre KFZ nicht auf einem Stellplatz auf ihrem Grundstück abstellen können und diese deshalb den öffentlichen Parkraum nutzen müssen. Sozusagen als Ausgleich, weil Sie dann öffentliche Parkplätze dauerhaft privat nutzen und der Stadt bzw. der Gemeinde dann nicht mehr zur Verfügung stehen.
Ihre jetzige Situation ist mir leider nicht bekannt. Und ich weis auch nicht, warum Sie nun noch zusätzliche Stellplätze schaffen wollen... Vielleicht schildern Sie diese noch kurz.
Denken Sie daran, wenn Sie später noch einen Carport darauf bauen wollen, ist dieser genehmigungspflichtig!
Peter _________________ Moin, Moin! Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!
Chinesisches Sprichwort: Jeder Mensch ist schlau. Der eine vorher, der andere danach! |
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thommy Lehrling
Anmeldungsdatum: 02.06.2011 Beiträge: 8
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Verfasst am: 02.06.2011 11:35 Titel: Re: KFZ Stellplätze auf privatem Grund |
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Ich habe neben unserer Garage, wo ein Stück Wiesenfläche frei war, einfach 2 Spuren Rasensteine gesetzt und benutz diese Fläche jetzt als Parkplatz. Meines Wissens nach muss man sowas nirgendswo anmelden. |
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BauBold Lehrling
Anmeldungsdatum: 29.06.2011 Beiträge: 10
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Verfasst am: 05.08.2011 09:48 Titel: Re: KFZ Stellplätze auf privatem Grund |
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Hallo!
Da kann ich Thommy nur rechtgeben, warum sollte man bitte anmelden müssen wenn man, ein paar Pflastersteine setzt? Ich meine das ganze wird ja immer lächerlicher... Vielleicht muss ich demnächst dann auch noch anmelden wenn ich neue Blumen anpflanze oder so ...
Seltsam seltsam...
Beste Grüße |
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BauBold Lehrling
Anmeldungsdatum: 29.06.2011 Beiträge: 10
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Verfasst am: 06.08.2011 11:39 Titel: Re: KFZ Stellplätze auf privatem Grund |
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Ups, ich muß meine vorige Antwort nochmal ein wenig korrigieren.
Habe gerade auf eigenheim-trends.de gelesen das man das doch anmelden muß.
Zumindestens wenn man eine grössere Fläche überbaut!
Das hängt noch nichtmal damit zusammen DAS man sie überbaut sondern eher damit, das auf der Fläche kein regen mehr in den boden versickern kann und in den abfluss läuft!
Das wiederum bedeutet das man mehr abwasser hat!
Na, wer hat es bemerkt?
Klar, die wollen einfach nur mehr Abwassergebühr kassieren!
Hoffe das war Hilfreich! |
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pflasterer Profi
Anmeldungsdatum: 02.03.2010 Beiträge: 240 Wohnort: Rhh.
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Verfasst am: 07.08.2011 09:30 Titel: Re: KFZ Stellplätze auf privatem Grund |
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@BauBold:
Hier geht es nicht nur um das kassieren / "Abzocke"
Kanäle im Außenbereich haben nun mal bestimmte Abmessungen und sind auf den Zufluss der umliegenden Flächen ausgelegt.
Wenn nun nachträglich eine deutlich größerer Fläche zu der Abwassermenge beiträgt, dann besteht die Gefahr, das der öffentliche Kanal diese Abwässer nicht mehr fassen kann (z.b. einem Starkregen) und es so zu Stauuungen und Überschwmmungen kommen kann.
Die zusätzliche Berechnung für die Abwässer kann aber auch umgangen werden, wenn man bei dem Bauamt nachfragt, welche Beläge als sickerfähig anerkannt werden.
Offenporige, Sickerfugen, Rasengitter,.... jede Kommune sieht das anders.
Carports sind übrigens nicht immer genehmigungspflichtig. In unserer Region sidn diese bis 50qm Grundfläche völlig genehmigungsfrei, solange man sich an die üblichen Grenzabstände usw. hält.
Gruß |
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