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Baustellendefinition...



 
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Lapje
Kannenträger


Anmeldungsdatum: 10.09.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 10.09.2009 15:40    Titel: Baustellendefinition... Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin der neue in der Straße und bin auf euer Forum gestoßen, weil ich auf der Suche nach Antworten für mein Problem war:

Wir haben bei uns angefangen anzubauen. Meine Eltern haben vor 30 Jahren selber angebaut, und jetzt setzen wir das gleiche noch einmal oben drauf und verlängern das Dach. Alles genehmigt, kein Problem.

Jetzt haben wir aber so ein schönes Schreiben der BG bekommen, in dem wir halt angeben müssen, was wir machen, wer es macht und so weiter.

Meine Frage ist aber jetzt: Ab wann ist das ganze eine Baustelle, und wie weit ist dies räumlich eine Baustelle?

Wir haben vorher von der Terasse (die auf dem Anbau meiner Eltern war) die Fliesen und die Klinker, die von der Terrasse aus erreichbar waren, abgemacht. Das ganze braucht aber ja noch keine Baugenehmigung. Das kann man ja auch so machen (weil mir z.B. die Farbe nicht mehr gefällt und ich neue haben will). Zu dem Zeitpunk hatten wir auch noch keine Baugenehmigung. War dort dann erst mit erteilen der Baugenehmigung eine Baustelle?

Die andere Frage ist: Worüber ersteckt sich die Baugenehmigung? Also räumlich gesehen? Nur über den Anbau und über dem Umbau vom Dach, oder über die gesammten Etagen? Auf der anderen Seite z.B. (also im Altbau) ist ein Zimmer, bei dem wir die Wand versetzt haben (keine tragende). Dies hätte wir ja auch im zuge von Sanierungen machen können, weil wir für die Wand, oder das einziehen einer Trockenbauwand ja keine Baugenehmigung brauchten (vom tapezieren und streichen ganz abgesehen...). Müssen wir die arbeiten der BG auch mitteilen?

Und bis wann ist das ganze eine Baustelle? Bis der Anbau komplett abgeschlossen ist, also sprich bis das ganze "dicht" ist (Fenster drinn, Dach dicht...)?

Besten dank schon einnmal für die Antworten...

Lapje
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Bob
Moderator


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 882

BeitragVerfasst am: 30.10.2009 09:59    Titel: Re: Baustellendefinition... Antworten mit Zitat

Sorry, verstehe nicht ganz deine Frage, ist doch nach deiner Aussage alles genehmigt.
Und damit sind doch auch alle Formalitäten abgeschlossen !?!?

_________________
Wir können immer nur einen Tipp geben !
Da die Probleme auf dem Bau vielschichtig sind, raten wir an immer einen entsprechenden Fachmann am Objekt hinzuzuziehen.
Online kann man nicht immer alles sehen, nichts riechen und auch nicht fühlen.
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