cedricello Kannenträger
Anmeldungsdatum: 27.01.2009 Beiträge: 1
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Verfasst am: 27.01.2009 23:22 Titel: Zn-Bleche und Vorschriften |
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Hallo,
wenn Zn-Bleche (magnetisch, da verzinktes Stahlblech) mit Edelstahlschrauben verschraubt werden, müssen Unterlegscheiben aus Kunststoff verwendet werden. Wie ist das bei Zink-Titanblechen (nicht magnetisch, da Legierung aus Zink und Titan)?
Unser Dachdecker hat die Zink-Titanbleche an der Kaminverwehrung ohne Kunststoffunterlegscheiben mit Edelstahlschrauben verschraubt und ist der Meinung, dass das so o.K. ist („...da rostet eh nix...“). Klar, roten Rost kann es nicht geben, aber wir wollen in 10 Jahren auch kein Loch drinnen haben.
Gibt es eine Vorschrift (z.B. DIN) die besagt, dass Zn-Titanblech nur mit Unterlegscheiben aus Kunststoff verarbeitet werden dürfen?
Zweite Frage:
Die Verwehrung unterhalb der Fenster in unseren Dachgauben ist bei uns aus Zinkblech. Der Dachdecker des Nachbars, der an unsere Doppelhaushälfte angebaut hat, hat aber Titanzinkbleche verarbeitet und diese direkt an unsere Zn-Bleche angelötet bzw. umgebördelt. Da das Titanzinkblech um einiges edler ist, wird sich unser Zinkblech im Lauf der Zeit opfern. Gibt es eine Vorschrift, die das untersagt?
Vielen Dank |
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