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Das Bau-Treff Forum Alles rund ums Bauen, Renovierung, Modernisierung, ...
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bauti Kannenträger
Anmeldungsdatum: 10.07.2008 Beiträge: 1
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Verfasst am: 10.07.2008 10:08 Titel: ist der Abstand zum Nachbarn o.k.? |
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Hallo,
hoffe, ihr könnt mir Antworten auf meine Fragen geben
Bestehendes Haus (Rohbaufassade, innen fast fertig) vor ca. 5 J. vom Bauherrn gekauft (Bj. des Hauses ca. 1998).
Im Bauplan stehen die Abstände zu den Nachbarn (3 m) drin mit Stempel (ist der von der Baubehörde der Gemeinde ??)
Heißt das dann auch, dass dann diese 3 m eingehalten wurden u. alles o.k. ist? Und prüft die Behörde das dann auch nach, ob die Abstände eingehalten worden sind?
Denn: Die Nachbarin bemängelt JETZT (!!), dass der Abstand zu ihrer Grundstücksgrenze nicht eingehalten wurde.
ANGEBLICH hätte sie das damals dem Bauherrn mündlich zugesagt, dass alles o.k. sei.
Kann das ein Nachbar tun? MÜNDLICH seine Zusage zum unterschrittenenen Abstand geben? Oder prüft u. bemängelt Behörde sowieso den Bau abschließend u. der Nachbar muss dann dort sein O.k. abgeben oder bemängeln.
OB wir unter den 3 m liegen ist sowieso die Frage, aber die Nachbarin droht mit unterschwelligen Andeutungen, will uns einschüchtern, weil sie mit ihrem Carport einige cm. auf unserem Grundstück steht u. nun hat sie Angst, dass wir das wiederum bemängeln könnten
Es musste ja noch ein Außenputz drauf. Und da haben wir eine sehr dicke Wärmedämmung angebracht, was den Abstand um einige cm natürlich geschmälert hat.
Meine Frage: Gelten die 3 m Abstand ab Rohbau oder INKLUSIVE Dämmung?
Und: Kann ein Nachbar nachträglich (nach fast 10 J. - als das Haus gebaut wurde) das dann noch aus reiner Laune heraus bemängeln?
Wie ist der Ablauf eigentlich generell bei Bauvorhaben?
Man möchte ein Haus bauen u. reicht Baupläne bei Baubehörde/Gemeinde ein? Und dann bewilligen die das u. o.k.?
Oder prüfen die dann auch, ob Abstände eingehalten wurden usw.
Die umliegenden Nachbarn werden doch auch dazu befragt, oder?
Und wer damals nicht Beschwerde eingereicht hat, kann dies jetzt noch tun?
ZUSATZFRAGE:
Wenn ich direkt im Anschluss an meine Hausmauer ein Beton-Fundament für eine Holzhütte errichten möchte u. dieses Fundament dann fast bis zur Grundstücksgrenze geht ist das dann o.k.?, da es ja das Fundament für Hütte darstellt oder dürfen Holzhütten nicht direkt an der Grundstücksgrenze stehen?
hat Nachbarin zwar auch, aber na ja
ergänzend: Sind die Abstände zum Nachbargrundstück IMMER 3 m oder erhöhen sich diese, wenn die Hausfassade sehr hoch ist (z.B. bei einem Hanghaus)?
Vielen Dank für Eurere Antworten!
Der Bauti |
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Bob Moderator
Anmeldungsdatum: 01.06.2007 Beiträge: 882
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Verfasst am: 10.07.2008 19:39 Titel: Re: ist der Abstand zum Nachbarn o.k.? |
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Hi, ganz schön spannend was du da so schreibst.
Zunächst sollte mann natürlich versuchen mit dem Nachbar zurecht zu kommen. Auf der anderen Seite, wenn er nach dem Recht schreit, dann muss man mit einem Rechtsbeistand antworten.
Zunächst sollte du nochmals die Daten der Grenze und dem Haus prüfen. Aus meiner Sicht hätte der Nachbar sich direkt beschweren müssen. Mündliche zusagen sind immer schwierig, jedoch hat er es Geduldet und dass schon seit 10 Jahren. Bin kein Anwalt, aber hier könnte das Gewohnheitsrecht unterstützen.
Wenn es so schlimm ist, würde ich mal zu einem Anwalt gehen und mich beraten lassen. der kann alle Faktoren überprüfen. Ich persönlich würde aber versuchen mit dem Nachbarn zunächst so zurecht zu kommen. Denn wenn sich einmal die Anwälte sich schreiben, war es das mit dem Nachbarschaftsfrieden.
Und, dass will doch keiner!!!!! Oder ?????
Für dein Gartenhaus, brauchst du die Genehmigung vom Amt. _________________ Wir können immer nur einen Tipp geben !
Da die Probleme auf dem Bau vielschichtig sind, raten wir an immer einen entsprechenden Fachmann am Objekt hinzuzuziehen.
Online kann man nicht immer alles sehen, nichts riechen und auch nicht fühlen. |
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