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Sind Ausblühungen im Betonpflaster ein Grund zur Reklamation


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pflasterer
Profi


Anmeldungsdatum: 02.03.2010
Beiträge: 240
Wohnort: Rhh.

BeitragVerfasst am: 25.02.2011 19:40    Titel: Re: Sind Ausblühungen im Betonpflaster ein Grund zur Reklamation Antworten mit Zitat

Servus!

Jawohl, der Eintrag ist definitiv älter, aber zu den Bildern von SEXIGEL habe ich auch noch was - da sind doch keine Ausblühunge oder?

Sieht eher schwer nach Schaden durch Rüttelplatte ohne Gummimatteneinsatz aus.......???????
Wenn dem so ist, dann hat da wohl jemand schwer gepfuscht und will es nun auf dem Rücken des Herstellers austragen.

Gruß
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Wilfried Berger
Profi


Anmeldungsdatum: 26.10.2011
Beiträge: 103
Wohnort: 88630 Pfullendorf

BeitragVerfasst am: 31.10.2011 02:43    Titel: Die Flecke!! Antworten mit Zitat

Wisst Ihr jetzt, um was es da geht?

Nicht immer gleich brüllen!!!
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Wilfried Berger
Profi


Anmeldungsdatum: 26.10.2011
Beiträge: 103
Wohnort: 88630 Pfullendorf

BeitragVerfasst am: 31.10.2011 03:06    Titel: Cm Flecke Antworten mit Zitat

Hallo Cm,
sind die Flecke weg geangen nach der Zeit die vergangen ist?

Eines klarzustellen. Das sind keine Ausblühungen!!! Ausblühungen sind Materilaschwächungen. Das ist hier nicht der Fall!!
Bei der Natursteinverarbeitung ist es immer entschedend, ob der Auftraggeber und der Aufragnehmeer, das gleiche wollen.

Erst einmal sieh man, dass es ich um einen Wintergarten (Raum mit viel Sonne) handelt. Nicht darüber diskudieren brauchen wir, dass die Verfleckung vom Unrergrund kommt.

Aber jetzt die entscheidende Frage?
Wenn die Fliesen in diesem Wintergarten dünner sind wie 40 mm und das Fliesenbett geringer ist wie 60 mm, sind diese Flecke nicht zu vermeiden.
Aus der Neutralität heraus muss ich allerdings klarstellen, dass diese Flecke bei nichteingaltung der Norm nach ca. 1-2 Jahre verschwinden müßten.
Verschwinden Sie nicht, haben wir ein Feuchteproblem von unten.
Ausgagangen werden muss dann wieder, dass so wie die Fliesenaeiten aussehen, das Problem nicht aus der Verlegung zu suchen ist. Denn mit einer Abdichtung im Unergrund, dürfte kein Poblem entstehen.

Darum nochmals zu Klärung. Jede Naturfliese, hat eine >Reaktionzeit<. in der zeigt sie diese Erscheinungen. Das sind allerdings keine Schäden!!! auch icht an den Tarakottafliesen wie gesehen. Diese Erscheinungen müssen mit >dem Bezug< der Sache verschwinden.
In eurem Wintergarten, den Ihr sicherlich nicht real heizt, wird das Ganze bis zu 2 Jahren andauern.

Das Ganze wird tecnisch gesehen, nicht als >Mangel< angesehen. Wobei klargestellt werden muss, dass der Begriff Mangel ein >Rechtsbegriff< ist und nur der Anwalt oder Richter definieren kann.

Würde mich freuen, wenn Ihr euch meldet, ob die Sache weggegangen ist?

Gruß Wilfried Berger www.baufachforum.de



6.JPG
 Beschreibung:
Das sind an einer Hautütre klar definierte Ausblühungen.
 Dateigröße:  45.29 KB
 Angeschaut:  18643 mal

6.JPG


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elias1111
Kannenträger


Anmeldungsdatum: 25.02.2011
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 31.10.2011 05:28    Titel: Re: Sind Ausblühungen im Betonpflaster ein Grund zur Reklamation Antworten mit Zitat

Hi leider hat sich nun gezeigt das die ausgetauschten Platten der Fa. Berding auch fast komplett mit Ausblühungen verseucht sind. Mittlerweile befinden wirnuns in einem Rechtsstreit, weil die nicht einsehen wollen dass sie Platten liefern müssen die dem entsprechen, was der Verkaufsprosoekt aussagt.

Es gibt wohl sehr viele Geschädigte und man müsste mal über ne Sammelklage nachdenken. Hat schon Mal jmd. Geklagt? Was kam raus?
Elias

_________________
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csluyuan
Kannenträger


Anmeldungsdatum: 17.08.2013
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.08.2013 10:30    Titel: Re: Sind Ausblühungen im Betonpflaster ein Grund zur Reklamation Antworten mit Zitat

Ich bin jedoch auch der Meinung, dass der Kunde zu wenig auf diese Probleme im Verkaufsgespräch hingewiesen wird.
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bastie
Profi


Anmeldungsdatum: 15.06.2013
Beiträge: 229

BeitragVerfasst am: 21.11.2013 20:47    Titel: Re: Sind Ausblühungen im Betonpflaster ein Grund zur Reklamation Antworten mit Zitat

Wir haben Betonsteinplatten ca 40 x 40 mit genau dem gleichen Problem, in den letzten 5 Jahren hat sich nichts geändert/abgewaschen. Da es sich um eine relativ kleine Fläche handelt, haben wir es so gelassen ....
Einer unserer allwissenden Dorf-Schlaumeier meinte, die Platten wären längere Zeit, ohnen Zwischenlage, direkt übereinander gelagert worden. Das würde solche Ausblühungen hervorrufen.
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schall74
Geselle


Anmeldungsdatum: 25.04.2015
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 22.05.2015 22:00    Titel: Re: Sind Ausblühungen im Betonpflaster ein Grund zur Reklamation Antworten mit Zitat

hmm, sowas sehe ich zum ersten mal Surprised
_________________
Lesen ist zuhören mit den Augen.
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derzaenker
Kannenträger


Anmeldungsdatum: 13.03.2017
Beiträge: 1
Wohnort: Werder Havel

BeitragVerfasst am: 13.03.2017 08:13    Titel: Re: Sind Ausblühungen im Betonpflaster ein Grund zur Reklamation Antworten mit Zitat

Möchte mal anmerken das man nicht immer gleich dem Hersteller die "Schuld" zuweisen sollte.
Bei dem rustikalen rötlichem Pflaster von @sexigel sieht es auf den ersten Blick danach aus als wenn keine Schutzlagen zwischen den Pflasterlagen waren, da man aber erkennt das die Fugen mit einem gebundenen Fugenfüllstoff in geringer Korngrösse geschlossen wurden, fragt sich auf welcher Bettung der Stein liegt. Wenn er nicht "atmen" kann z.B. wegen Haftschlemme an der Unterseite oder gar nicht drainfähigem Beton können die Ausblühungen nicht ausbleichen.

Selbiges gilt auch für die schwarzen Platten auf der Terrasse welche nur überdacht zu Problemen führt.
Hier liegt die Vermutung nahe das sich darunter eine Betonplatte ohne Drainage oder in falscher Kornstufe die Bettung anliegt?
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Drance
Geselle


Anmeldungsdatum: 14.11.2017
Beiträge: 76

BeitragVerfasst am: 09.03.2018 17:36    Titel: Re: Sind Ausblühungen im Betonpflaster ein Grund zur Reklamation Antworten mit Zitat

Hi!

Natürlich stimme ich dir schon zu, dass man nicht immer "automatisch" dem Hersteller die Schuld geben muss, aber in leider ziemlich vielen Fällen ist es dann eben doch so, dass seitens der Baufirmen einfach richtig schlecht gearbeitet wurde und die müssten dann normalerweise auch für die Behebung der Schäden aufkommen.

Sollte sie sich weigern, würde ich mir einen sehr guten Anwalt(klick) aus der Umgebung suchen und mit dessen Hilfe dafür kämpfen, dass ich zu meinem Recht komme.
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