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Autor |
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Teo L. Gast
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Verfasst am: 14.11.2007 08:24 Titel: Energieausweis Frist, Wohn, Büro, Nutzflächen gültig ab dem |
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Am dem 1. Oktober 2007 greift die neue Energieeinsparverordnung.
Folgende Übergangsfristen sind von den Hausbesitzern einzuhalten.
Eigentümer von Wohngebäude die bis zum Ende 1965 erbaut wurden, müssen bei der Vermietung oder bei Verkauf bis zum 1. Juli 2008 einen Energieausweis vorlegen.
Wohngebäude die später erbaut wurden erst ab dem 1. Januar 2009.
Ab dem 1. Juli 2009 muss der Energieausweis bei einem Verkauf oder einer Vermietung auch bei Büro- und anderen Nichtwohngebäuden verpflichtend beigefügt werden.
Dies zur INfo |
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Modlog Moderator
Anmeldungsdatum: 14.10.2007 Beiträge: 848 Wohnort: www
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Verfasst am: 21.11.2007 14:27 Titel: Re: Energieausweis Frist, Wohn, Büro, Nutzflächen gültig ab dem |
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_________________ Hi war da und habe deinen Beitrag gelesen.
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