Die gelieferte Wärme muss effektiv der Raumheizung oder Warmwasserbereitung bei Wohngebäuden mit mind. 3 Wohneinheiten zugeführt werden.
Die Höhe der Förderung kann bis zu dem Dreifachen der Basisförderung betragen, sofern mit dem Vorhaben noch nicht vor Antragstellung begonnen wurde. Das ist sehr wichtig.
Die Innovationsförderung kann nicht zusätzlich zur Basisförderung beantragt werden. Auch das ist wichtig
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