Ameise Meister
Anmeldungsdatum: 25.06.2007 Beiträge: 526 Wohnort: Neustadt
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Verfasst am: 26.08.2007 21:02 Titel: Re: Mietminderung bei starker Geruchsbelästigung |
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Hallo Busfahrer,
nun grundsätzlich sehe ich hier schon eine Möglichkeit, nur ist damit ja niemandem geholfen. Der Geruch bleibt.
Trotzdem würde ich die Mängel auflisten und schriftlich ( einschreiben mit Rückschein) beim Vermieter anzeigen. Sprechen reicht nicht.
Sollte hier nicht drauf geantwortet werden, nochmals Anschreiben ( Einschreiben mit Rückschein. Erst dann ist eine Mietminderung grundsätzlich möglich.
Wie hoch diese sein könnte kannst Du im Mieterlexikon des Mieterschutzbundes nachlesen.
Wenn hier keine Einsicht kommt, bleibt wohl nur noch der Weg zum Anwalt und zum Gutachter. aus diesem Grund sollte dem Vermieter immer deutlich gemacht werden, dass es nicht um die Mietminderung geht, sondern um Beseitigung der Mängel. |
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