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Sturmschäden, Feuer, Einbruch: Wann greift die Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung ist in Deutschland, anders als Kranken- oder Kfz-Versicherung, keine
Pflichtversicherung - aber im Ernstfall kann sie Versicherte vor hohen Folgekosten schützen.
Aufgabe der Police ist im Schadensfall Teile oder sogar den kompletten Verlust des Hausrates zu ersetzen.
Wann greift die Hausratversicherung?
Im Regelfall schützt eine leistungsstarke
Hausratversicherung
gegenüber einer Vielzahl von Gefahren,
die den eigenen Hausrat ereilen können - so zum Beispiel gegenüber Bränden, Blitzschlag (sowie daraus
resultierender Überspannung), Wasserschäden, Sturm und Hagel und Einbruchdiebstahl. Nicht übernommen
werden hingegen unkalkulierbare Risiken, wie beispielsweise durch Krieg und Atomschläge oder Schäden,
die eigenständig herbeigeführt wurden.
Stattgefundene Schäden deckt die Police am Versicherungsort ab - was normalerweise die bezogene Wohnung
oder das eigene Haus ist. Gewerblich genutzte Immobilien fallen nicht in den Leistungsbereich einer für
Privatpersonen gedachten Hausratversicherung. Bezüglich des potenziellen Schadensersatzes, lohnt sich ein
Blick in und durch die heimischen vier Wände: All die schönen Einrichtungsgegenstände und Möbel, deren
Anschaffung mitunter viel Geld kostete, werden durch die Hausratversicherung erfasst. Bücher, Kleidung und
beispielsweise Sportgeräte gehören ebenso dazu, wie im Regelfall Balkon- und Terrassenmöbel.
Wertgegenstände sind hingegen nur bis zu einer bestimmten Grenze mitversichert. Wer besonders teure
Luxusuhren oder wertvolle Kunstobjekte im eigenen Zuhause hat, muss diese separat versichern. Selbiges
gilt für zuhause gehortetes Gold oder beispielsweise hohe Bargeldsummen. Des Weiteren bestehen bei einigen
Wertgegenständen Vorgaben, zum Beispiel eine Sicherungs- und Lagerungspflicht in einem Tresor.
Welche gesetzlichen Vorschriften müssen beachtet werden?
Auch mit abgeschlossener Hausratversicherung obliegt es dem Versicherten, das eigene Zuhause und
die da befindlichen Wertsachen und Einrichtungsgegenstände entsprechend zu schützen. Folglich ist
zunächst einmal jeder Versicherte verantwortlich dafür, die vertraglich vereinbarten, behördlichen und
gesetzlichen Vorschriften zu wahren. Als Beispiel kann hierfür der Rauchmelder dienen: Der sollte installiert
sein, zumal ihn der Gesetzgeber vorschreibt. Bis dato gibt es aber keine aktuellen Gerichtsurteile darüber,
ob der Versicherungsschutz erlischt, sofern kein Rauchmelder installiert war.
Generell sollten Rauchmelder aber nicht für die Versicherung, sondern schlicht zum Schutz des eigenen
Lebens und Zuhauses installiert werden. Trotzdem sei hier angemerkt, dass der Gesamtverband der
Deutschen Versicherungswirtschaft (
GDV
) ankündigte, auch bei Sachschäden und fehlendem Rauchmelder
zu zahlen. Darauf verlassen sollte man sich als Versicherungsnehmer aber nicht pauschal - denn Eigenschutz
ist bekanntlich besser als blindes Vertrauen.
Was zahlt die Hausratversicherung nach einem eingetretenen Schaden?
Ist die versicherte Sache irreparabel verloren oder beschädigt, wird der Wiederbeschaffungspreis gezahlt.
Sofern einzelne Sachen noch reparierbar sind, trägt die Versicherung die Reparaturkosten. Ist eine Reparatur
nicht möglich und ein Ersatz nicht gewünscht, könnte zudem ein Wertminderungsausgleich geleistet werden.
Die Kosten- und Leistungsübernahme gilt zudem bis zur vertraglich festgesetzten Obergrenze.
Speziell Mieter sollten darauf achten, was tatsächlich in eine Hausrat- und was in eine Haftpflichtversicherung
fällt. Dazu ein Beispiel: Wohnt der Mieter in einer Wohnung mit Einbauküche und beschädigt da den Herd, ist
das kein Fall für die Hausratversicherung - da der Schaden am Eigentum Dritter (dem Vermieter) entstand und
folglich die Haftpflichtversicherung greift. Bei der Auswahl der einzelnen Leistungsbausteine einer Police sollten
speziell Mieter daher darauf achten, nicht Dinge mitzuversichern, die sowieso in den Leistungsbereich einer
anderen bestehenden Versicherung fallen. So kann man sich selbst Kosten sparen, ohne auf einen adäquaten
Versicherungsschutz verzichten zu müssen.
Was ist bei der Hausratversicherung noch zu bedenken?
Nach einem Umzug ist die Hausratversicherung immer zu aktualisieren, da bei dieser gemeinhin die Wohnfläche
und zudem regionale Mikrofaktoren berücksichtigt werden, die sich nach einem Umzug in eine andere Stadt
ändern könnten. Einige Hausratversicherungen sind zudem erweiterbar um Bausteine wie die
"Außenversicherung" - die greift dann beispielsweise bei gestohlenem Gepäck in Hotels. Die Police greift
offensichtlich zudem nicht, wenn Schäden vorsätzlich oder besonders fahrlässig selbst herbeigeführt wurden.
Mit einer Hausratversicherung hat man eine Sorge weniger - nämlich die, vor hohen Kosten nach Schäden
Wie bei allen Versicherungen, ist man für die Hausratversicherung spätestens im Ernstfall dankbar. Denn zu
erwartende Kosten durch nicht verschuldete Schäden am Hausrat sind nicht nur hoch, sondern können
schlimmstenfalls ohne Versicherungsschutz sogar existenzbedrohend sein.
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