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Baumängel – Das müssen Sie beachten

Baumängel sind keineswegs eine Seltenheit. Zwar sind die Probleme selten so drastisch, dass in Folge von Fehlern am Bau ganze Existenzen zugrunde gehen, wie oft in TV-Sendungen zu sehen ist, ärgerlich sind sie trotzdem. Die hierdurch entstehenden Kosten sind ebenfalls oft nicht unerheblich. Warum es sich in solchen Fällen empfiehlt, einen Anwalt einzuschalten und wie das sonstige Vorgehen aussehen sollte, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Durchnässende Wände bis hin zu unzureichender Statik- Baumängel sind zwar nicht die Regel, selten sie dennoch nicht. Auch wenn vorhandene Mängel in aller Regel verhältnismäßig kleiner Natur sind und nicht Fehler am Grundgerüst des Baus eher eine Rarität sind, verursachen sie nichtsdestotrotz Kosten und trüben die Freude am Bauwerk. Damit Fehler am Bauwerk auch einwandfrei auf das Verschulden des zuständigen Bauunternehmens zurückzuführen sind, sollte noch vor Übergabe eine umfangreiche Fehlersuche vorgenommen werden. Sofern Fehler auffällig geworden sind, sollte das Bauunternehmen, für das hiermit die Frist zur Nacherfüllung beginnt, unverzüglich darüber informiert werden. Nicht selten kommt es jedoch vor, dass versucht wird, Ansprüche auf Basis von Mängeln geltend zu machen, die gemäß dem Kaufvertrag gar nicht vorliegen. Zur Überprüfung des Kaufvertrags sollte daher ein Anwalt zu Rate gezogen werden, der über ausreichende Erfahrung im Bereich des Baurechts verfügt. Denn nur in den seltensten Fällen verfügt ein Bauherr über ausreichendes juristisches Fachwissen, um eine solche Überprüfung auf eigene Faust vorzunehmen. Aber auch im Allgemeinen empfiehlt es sich einen Anwalt einzuschalten, der Sie in einem möglichen Rechtsstreit unterstützt. Sollte das Bauunternehmen den angemeldeten Mangel nicht anerkennen und eine entsprechende Nacherfüllung nicht vornehmen, stehen Ihnen, sofern der Mangel gemäß des Kaufvertrags besteht, mehrere Möglichkeiten für das weitere Vorgehen zur Verfügung. So können Sie beispielsweise vollständig vom Kaufvertrag zurücktreten. Diese Lösung wird jedoch von den meisten Bauherren nicht präferiert. Stattdessen ist es üblicher, eine Beseitigung der Mängel selbst oder mit Hilfe eines dritten Unternehmens vorzunehmen und dem Vertragspartner die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Ebenfalls ist es möglich, eine Minderung geltend zu machen oder Schadensersatz zu verlangen. Welche dieser Lösungen am sinnvollsten ist, muss dabei von Fall zu Fall entschieden werden.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass noch vor Übergabe des Baus dieser unbedingt auf Fehler überprüft werden sollte. Sollte auch nur der Verdacht vorliegen, dass das Bauwerk Mängel aufweist, ist es anzuraten, einen Anwalt einzuschalten, der den Kaufvertrag überprüft und Sie beim weiteren Vorgehen berät. Dieser Anwalt sollte auf jeden Fall über Erfahrung im Baurecht verfügen.

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