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Baumängel – Das müssen Sie beachten
Baumängel sind keineswegs eine Seltenheit. Zwar sind die Probleme selten so drastisch, dass in Folge von Fehlern am Bau ganze Existenzen zugrunde gehen,
wie oft in TV-Sendungen zu sehen ist, ärgerlich sind sie trotzdem. Die hierdurch entstehenden Kosten sind ebenfalls oft nicht unerheblich. Warum es sich
in solchen Fällen empfiehlt, einen Anwalt einzuschalten und wie das sonstige Vorgehen aussehen sollte, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Durchnässende Wände bis hin zu unzureichender Statik- Baumängel sind zwar nicht die Regel, selten sie dennoch nicht. Auch wenn vorhandene Mängel
in aller Regel verhältnismäßig kleiner Natur sind und nicht Fehler am Grundgerüst des Baus eher eine Rarität sind, verursachen sie nichtsdestotrotz
Kosten und trüben die Freude am Bauwerk. Damit Fehler am Bauwerk auch einwandfrei auf das Verschulden des zuständigen Bauunternehmens zurückzuführen
sind, sollte noch vor Übergabe eine umfangreiche Fehlersuche vorgenommen werden. Sofern Fehler auffällig geworden sind, sollte das Bauunternehmen, für
das hiermit die Frist zur Nacherfüllung beginnt, unverzüglich darüber informiert werden. Nicht selten kommt es jedoch vor, dass versucht wird,
Ansprüche auf Basis von Mängeln geltend zu machen, die gemäß dem Kaufvertrag gar nicht vorliegen. Zur Überprüfung des Kaufvertrags sollte daher ein
Anwalt zu Rate gezogen werden, der über ausreichende Erfahrung im Bereich des Baurechts verfügt. Denn nur in den seltensten Fällen verfügt ein Bauherr
über ausreichendes juristisches Fachwissen, um eine solche Überprüfung auf eigene Faust vorzunehmen. Aber auch im Allgemeinen empfiehlt es sich einen
Anwalt einzuschalten, der Sie in einem möglichen Rechtsstreit unterstützt. Sollte das Bauunternehmen den angemeldeten Mangel nicht anerkennen und eine
entsprechende Nacherfüllung nicht vornehmen, stehen Ihnen, sofern der Mangel gemäß des Kaufvertrags besteht, mehrere Möglichkeiten für das weitere
Vorgehen zur Verfügung. So können Sie beispielsweise vollständig vom Kaufvertrag zurücktreten. Diese Lösung wird jedoch von den meisten Bauherren
nicht präferiert. Stattdessen ist es üblicher, eine Beseitigung der Mängel selbst oder mit Hilfe eines dritten Unternehmens vorzunehmen und dem
Vertragspartner die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Ebenfalls ist es möglich, eine Minderung geltend zu machen oder Schadensersatz zu
verlangen. Welche dieser Lösungen am sinnvollsten ist, muss dabei von Fall zu Fall entschieden werden.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass noch vor Übergabe des Baus dieser unbedingt auf Fehler überprüft werden sollte. Sollte auch nur
der Verdacht vorliegen, dass das Bauwerk Mängel aufweist, ist es anzuraten, einen Anwalt einzuschalten, der den Kaufvertrag überprüft und Sie beim
weiteren Vorgehen berät. Dieser Anwalt sollte auf jeden Fall über Erfahrung im Baurecht verfügen.
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